IMKEN - das perfekte Reiseerlebnis 2026
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Verkehrsbetrieb Walter Imken GmbH & Co. KG, nach stehend IMKEN abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzli chen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von IMKEN und der Bu chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von IMKEN für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IM KEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neu es Angebot von IMKEN vor, an das IMKEN für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit IMKEN bezüglich des neuen An gebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist IMKEN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von IMKEN gegebenen vorvertraglichen Infor mationen über wesentliche Eigenschaften der Rei seleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Arti kel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisever trages, sofern dies zwischen den Parteien aus drücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflich tungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückli che und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail, erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefo nische) sollen mit dem Buchungsformular von IM KEN erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformu lars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kun de IMKEN den Abschluss des Pauschalreisevertra ges verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise bestätigung (Annahmeerklärung) durch IMKEN zu stande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IMKEN dem Kunden eine den gesetzlichen Vor gaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestä tigung in Textform übermitteln, sofern der Reisen de nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger kör perlicher Anwesenheit beider Parteien oder außer halb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts verkehr gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von IMKEN erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Einga ben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des ge samten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nut zung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung ange botenen Vertragssprachen sind angegeben. Recht lich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von IMKEN im Online buchungssystem gespeichert wird, wird der Kun de darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung der Schaltfläche "zahlungspflich tig buchen“ bietet der Kunde IMKEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die ses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung 258 | Reisebedingungen des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekom men eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. IMKEN ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kun den anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Rei sebestätigung von IMKEN beim Kunden zu Stande. 1.4. IMKEN weist darauf hin, dass nach den gesetz lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Katalo ge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mo bilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abge schlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers ge führt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. IMKEN und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschal reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirk samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Wei se übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl IMKEN zur ordnungs gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Infor mationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kun den besteht, so ist IMKEN berechtigt, nach Mah nung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts kosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsab schluss notwendig werden und von IMKEN nicht wi der Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind IMKEN vor Reisebeginn gestattet, soweit die Ab weichungen unerheblich sind und den Gesamtzu schnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. IMKEN ist verpflichtet, den Kunden über Leis tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Da tenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprach nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobe ner Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer we sentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags ge worden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IMKEN gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entwe der die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IMKEN gesetz ten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rück tritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. IMKEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reise preis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treib stoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Ab gaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touris tenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschal reise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zuläs sig, sofern IMKEN den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann IMKEN den Reise preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech nung erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann IMKEN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsun ternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs betrag für den Einzelplatz kann IMKEN vom Kun den verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abga ben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entspre chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für IMKEN verteuert hat 4.4. IMKEN ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises ein zuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) ge nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert ha ben und dies zu niedrigeren Kosten für IMKEN führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschulde ten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von IMKEN zu erstatten. IMKEN darf jedoch von dem zu er stattenden Mehrbetrag die IMKEN tatsächlich ent standenen Verwaltungsausgaben abziehen. IMKEN hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuwei sen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben ent standen sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IMKEN gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung ge setzten angemessenen Frist entweder die Ände rung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau schalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IMKEN gesetzten Frist aus drücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an genommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IMKEN unter der nachfolgend an gegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer den. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert IMKEN den An spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IM KEN eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. IMKEN kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstän de auftreten, die die Durchführung der Pauschal reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Um stände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von IMKEN unterlie gen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkeh rungen getroffen worden wären. IMKEN hat die nachfolgenden Entschädigungspau schalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebe ginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarte ten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklä rung des Kunden bei IMKEN wird die pauschale REISEBEDINGUNGEN
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